Die steigende Zahl der Menschen, die zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens Hilfe und Unterstützung brauchen, war 1998 Anlass zur Gründung des Betreuungsvereins der Lebenshilfe e.V.
Der Betreuungsverein ist als gemeinnützig anerkannt und wird anteilig vom Land Rheinland Pfalz und dem Kreis Germersheim mit einem jährlichen Festbetrag bezuschusst.
Die weitere Finanzierung erfolgt durch das Führen von eigenen Betreuungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zu den Aufgabenbereichen der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen gehören:
• Das Suchen, Begleiten, Beraten und Fortbilden von ehrenamtlichen Betreuer*innen.
• Informationen und Beratung über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
• Die Beratung für Vollmachtnehmer*innen
• Das Führen von gesetzlichen Betreuungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
• Öffentliche Vorträge zu den oben genannten Themenbereichen.
Alle Informationen und Beratungen sind kostenfrei.
Unten können Sie sich die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht öffnen und ausdrucken.
Organspende und Patientenverfügung