Lebenshilfe für Menschen
mit Behinderungen
Kreisvereinigung
Germersheim e. V.
Sozialpädagogische Familienhilfe wird gewährt nach § 31 SGB VIII. Danach soll Sozialpädagogische Familienhilfe „… durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Hilfeangebot für Familien, die vorübergehend ihre Erziehungsaufgaben nicht alleine bewältigen können.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive, ambulante Form sozialpädagogischer Arbeit mit Familien in deren häuslicher Umgebung. Sie bezieht alle am Familienleben beteiligten Personen mit ein und berücksichtigt das soziale Umfeld.
Ziel der Hilfe ist die Stärkung der Erziehungskompetenz unter besonderer Berücksichtigung des Wohlergehens und der Sicherheit der Kinder und der sozialen, pädagogischen und materiellen Ressourcen der Familie. Die Sozialpädagogische Familienhilfe versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Leistungen umfassen im Einzelnen u. a.:
Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird beim zuständigen Jugendamt durch die Eltern beantragt. Vom Jugendamt wird der zeitliche Umfang der Maßnahme festgelegt und ein Anbieter der Maßnahme vermittelt.
Die Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienhilfe erfolgt über das Jugendamt entsprechend der festgelegten Wochenstundenzahl.

Hilfe zur Selbsthilfe – Stärkung der Erziehungskompetenz und damit ein sicherer Umgang bei eventuellen Konflikten und Krisen innerhalb der Familie.

Andrea Nowotschin, Leitung
Tel: 0 72 75 / 98 87 - 114

Christian Großhans
Tel: 0 72 75 / 98 87 - 120
